
Wer als Deutscher nach Frankreich zieht, ob nach Straßburg, Lyon oder an die Atlantikküste, entdeckt schnell eine französische Besonderheit: das Livret. Fast jeder Franzose besitzt mindestens eines dieser Sparkonten, oft schon seit der Kindheit. Sie gelten als sicher, flexibel und steuerlich attraktiv.
Auch Zugezogene können davon profitieren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Frankreich und eine Bank, die die Identität und die Familienverhältnisse ihrer Kunden zweifelsfrei prüfen kann.
Ein Livret ist ein reguliertes Sparkonto. Der Zinssatz wird nicht von der einzelnen Bank festgelegt, sondern staatlich bestimmt. Die Erträge sind von Einkommensteuer und Sozialabgaben befreit, und das Geld kann jederzeit abgehoben werden. Damit ähnelt das Livret einem klassischen deutschen Sparbuch, allerdings mit besseren Konditionen.
Die bekanntesten Varianten sind das Livret A und das Livret de développement durable et solidaire, kurz LDDS. Beide haben eine Höchstgrenze für Einzahlungen, die regelmäßig überprüft wird. Pro Person darf man jeweils nur ein Konto jeder Art besitzen.
Das LDDS hat einen besonderen Zweck. Die eingezahlten Gelder fließen teilweise in die Finanzierung kleiner Unternehmen sowie in Projekte der Energiewende und der Solidarwirtschaft. Für viele Sparer ist das ein zusätzliches Argument, denn sie wissen, dass ihr Geld sinnvoll eingesetzt wird.
Seit einigen Jahren können Kundinnen und Kunden außerdem einen Teil ihres Guthabens an gemeinnützige Organisationen spenden. Die Bank bietet dafür eine Auswahl an Partnern an. Diese Funktion ist freiwillig, wird aber von vielen umweltbewussten Sparern genutzt.
Entscheidend ist der steuerliche Wohnsitz in Frankreich. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Ein Ingenieur aus Freiburg, der in Mulhouse arbeitet und dort wohnt, kann also ebenso ein Livret A eröffnen wie eine Studentin aus Hamburg in Paris.
Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten, haben dagegen meist keinen Anspruch. Für sie bleibt das deutsche Tagesgeldkonto die naheliegende Alternative. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Beratung bei der Bank oder einem Steuerexperten.
Französische Banken müssen ihre Kunden genau prüfen. Verlangt werden in der Regel ein Ausweisdokument, ein aktueller Wohnsitznachweis wie eine Strom- oder Internetrechnung und häufig ein Einkommensnachweis. Bei Arbeitnehmern genügt meist eine Gehaltsabrechnung.
Interessant wird es, wenn Eltern ein Livret für ihre Kinder eröffnen möchten. Dann muss die Bank prüfen, dass die Antragsteller tatsächlich die gesetzlichen Vertreter sind. Französische Familien legen dafür das Familienbuch vor, deutsche Familien in der Regel eine Geburtsurkunde des Kindes.
Viele Bankberater lesen kein Deutsch. Eine deutsche Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde wird deshalb nicht immer ohne Weiteres akzeptiert. Manche Filialen verlangen eine beglaubigte Übersetzung ins Französische, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es zwar mehrsprachige Formulare für bestimmte Personenstandsurkunden, die eine Übersetzung manchmal überflüssig machen. Nicht jede Bank kennt diese Formulare jedoch, und nicht jede deutsche Behörde stellt sie automatisch aus. Eine französische Fassung schafft dann schnell Klarheit.
Zwischen Deutschland und Frankreich entfällt für viele öffentliche Urkunden die Pflicht zur Echtheitsbestätigung, dank einer EU-Verordnung über öffentliche Urkunden. Anders sieht es aus, wenn Familienmitglieder Dokumente aus Drittstaaten besitzen, etwa ein Kind, das in den USA oder in der Türkei geboren wurde.
Für solche Fälle erklärt der PoliLingua-Beitrag zur Apostille, wann sie nötig ist und in welcher Reihenfolge Beglaubigung und Übersetzung erfolgen sollten.
Die französische Verwaltungsplattform Service-Public.fr erklärt die Regeln zu Livret A und LDDS ausführlich, einschließlich Obergrenzen, Zinssätzen und Bedingungen für Minderjährige. Die Seite ist auf Französisch, lässt sich aber mit etwas Geduld gut lesen.
Da Zinssätze und Höchstbeträge regelmäßig angepasst werden, sollte man sich vor einer größeren Einzahlung immer über den aktuellen Stand informieren.
Wer in Frankreich steuerpflichtig ist, muss die Zinsen dort nicht versteuern. Dennoch können sich Fragen in Deutschland ergeben, etwa bei einem späteren Rückzug oder bei doppeltem Wohnsitz. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern regelt viele dieser Fälle.
Kontoauszüge und Jahresbescheinigungen der französischen Bank sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Bei Rückfragen des Finanzamts kann eine übersetzte Fassung hilfreich sein.
Alle großen französischen Banken bieten Livret A und LDDS zu identischen Konditionen an. Die Wahl hängt daher vom Girokonto, den Gebühren und dem Service ab. In grenznahen Regionen gibt es Filialen mit deutschsprachigen Beratern, was den Einstieg deutlich erleichtert.
Auch Onlinebanken sind eine Option, vor allem für technikaffine Kunden. Allerdings bieten nicht alle Onlinebanken regulierte Sparkonten an, und die Eröffnung läuft vollständig digital ab, inklusive Upload der Dokumente.
Ein Livret A auf den Namen des Kindes ist in Frankreich ein beliebtes Geschenk zur Geburt oder Taufe. Großeltern zahlen oft regelmäßig kleine Beträge ein. Für deutsche Familien ist das eine schöne Möglichkeit, sich in die lokale Kultur einzufügen und gleichzeitig für die Zukunft vorzusorgen.
Damit die Eröffnung reibungslos klappt, sollten Eltern die Geburtsurkunde und gegebenenfalls deren Übersetzung bereithalten. Ein Termin in der Filiale geht dann meist in wenigen Minuten über die Bühne.
Wohnsitz in Frankreich, gültiger Ausweis, Wohnsitznachweis und bei Kinderkonten die Geburtsurkunde: Mehr braucht es in den meisten Fällen nicht. Wo Bankmitarbeiter deutsche Dokumente nicht lesen können, hilft eine beglaubigte französische Fassung weiter.
Das Livret ist ein Klassiker des französischen Sparens. Mit den richtigen Unterlagen können auch Deutsche in Frankreich schnell und sicher davon profitieren.
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